Konzeption und Durchführung von Promotions,
Roadshows und Events
Aufbau von Vertrieb und Außendienst für Ihre Produkte
Sie suchen einen Partner für Ihre Aktionen?
Willkommen bei FourOne!
Die Firma FourOne entwickelt seit 2001 erfolgreich Marketingkonzepte für Promotion, Roadshows und Events. So werden verschiedene Anforderungen unserer Kunden individuell gestaltet und von uns umgesetzt, so manches Mal gehen wir dabei ganz ungewöhnliche Wege.
Im Vertrieb nutzen wir unsere Kontakte um innovative Produkte zu vermarkten. Diese Produkte reichen von Software für das Kreditrisikomanagement bis hin zu LED-Leuchttechnik.
FourOne ist bundesweit tätig und seit April 2009 Mitglied im BVMW - Bundesverband mittelständische Wirtschaft e.V.
Unsere Philosophie ist es im Hintergrund zu wirken und den Außenauftritt unseres Kunden zu perfektionieren.
Ihr FourOne Team
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Vertrieb
Erreichen Sie Kunden dort, wo Entscheidungen fallen.
FourOne entwickelt interessante Verkaufskonzepte, die das Eis beim Kunden brechen und die sich im Markt umzusetzen lassen. Für diese Marken sind wir unterwegs:
SIT-Pay BONITÄT
Ihr Schutz vor
Zahlungsausfällen
Bonitätsauskünfte und Inkasso für alle Gewerbetreibenden und Freiberufler. Prüfen Sie die Zahlungsmoral Ihres Kunden und übergeben Sie Ihre Inkassovorgänge direkt online:
Einfach, schnell und zuverlässig!
Ledura
LED-Lichttechnik der Zukunft. Seitdem die alte Glühbirne von der EU verboten wurde, müssen neue Leuchtmittel an ihre Stelle treten. Der Bereich LED-Lichttechnik ist so umfangreich und mit ständigen Erneuerungen verbunden, dass sich Ledura zum Ziel gesetzt hat, marken- und patentrechtlich geschützte LED Produkte zu vermarkten. Der Kunde soll nur das Beste erhalten. Dabei können wir auf ein Sortiment von ca. 8.000 Produkten zurückgreifen, von dem einfachen LED-Leuchtmittel bis hin zu LED-Speziallampen.
Biosola
Salz ist eines der Elemente, die das Leben ermöglichen. Salz ist ein kostbares Gut und wurde vor langer Zeit in Gold aufgewogen. Salz ist einzigartig und wertvoll und genauso einzigartig ist die daraus entwickelte Kosmetikserie. Das Ergebnis: eine unglaubliche Pflegeserie, die mit ihrem Salzgehalt eine besondere Pflege Ihrer Haut ermöglicht. BioSola ist Dermatologisch getestet (Dermatest Institut) und mit "sehr gut" bewertet worden.
Mehr Informationen unter:
www.biosola.com
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Promotion
"Der Kunde weiß zum Großteil nicht, dass er Beratung benötigt!" Nach diesem Motto gehen wir an
die Promotion heran. Unsere freien und festangestellten Mitarbeiter sorgen dafür, dass diese
Wachsamkeit im Markt umgesetzt wird.
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser und mit Erfolg. Wir schulen unsere Promotoren speziell auf
Ihr Produkt, dabei legen wir besonderen Wert darauf, dass auf Grundlage Ihrer Produkte eine
Verkaufsschulung durchgeführt wird.
Sie sind der Spezialist für Ihre Produkte, auf Wunsch lassen wir "besondere" Promotoren einzelnd
von Ihnen schulen, die dann im Bundesgebiet Ihr Wissen an die Märkte und andere Promotoren
weitergeben.
Rackjobbing – Regalpflege – Auf- & Abbauten:
Die Pflege Ihrer Produkte im Markt
So werden Regale aufgefüllt, umgeräumt, aussortiert und neu
wieder aufgebaut - ganz nach Ihren Vorgaben. Wir erfassen den Vorgang elektronisch, so dass Sie
Zugriff auf die einzelnen Positionen erhalten. Ob für Farben, IT-Zubehör und Äxte. Für alles
erstellen wir Ihnen ein Angebot.
POS Promotion:
Brandpromotion
Promotionveranstaltungen, die ausschließlich auf Produkte eines Herstellers und auf den
Imagegewinn ausgerichtet sind evtl. benötigte Fremdprodukte werden nicht promotet. Produkte und
Themen richten sich nach Vorgabe des Herstellers. Konzeptionen und Themenvorschläge erhalten
Sie auf Anfrage kostenlos von FourOne.
Crosspromotion
Promotionveranstaltungen, bei denen von unterschiedlichen Herstellern harmonierende Produkte als
Einheit vorgestellt werden (z.B. digitale Bildbearbeitung, Bluetooth, etc.). Dem Endkunden werden
komplette Lösungen präsentiert. Diese Lösung kann auch aus mehreren Herstellern
zusammengesetzt sein.
Abverkaufs-Crosspromotion
Promotionveranstaltungen, bei denen von unterschiedlichen Herstellern Produkte aktiv verkauft
werden. Diese eignen sich hervorragend für die abverkaufsstarken Zeiträume, in denen eine hohe
Kundenfrequenz und eine große Kaufbereitschaft vorhanden ist. Es ist kein spezieller Aufbau
geplant, die Demonstration der Geräte erfolgt am Regal/ an der Palette.Eine spezielle
Verkaufsschulung für die Promotoren, kann auf Wunsch von FourOne erstellt werden.
Eventpromotion
Eignet sich zu besonderen Anlässen, wie Neu- und Wieder-Eröffnungen, Produktneueinführungen
und Veranstaltungen mit hohem öffentlichen Interesse, wie z.B. Fußball-WM/EM, IFA, CeBIT, etc.
Hierbei steht das Image des einzelnen Herstellers im Vordergrund. Es stehen Eventmodule zur
Verfügung. Auf Wunsch gestalten und erstellen wir gemeinsam mit Ihnen Ihr Eventmodul.
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Marketing
"Der Kunde weiß zum Großteil nicht, dass er Beratung benötigt!" Nach diesem Motto gehen wir an
die Promotion heran. Unsere freien und festangestellten Mitarbeiter sorgen dafür, dass diese
Wachsamkeit im Markt umgesetzt wird.
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser und mit Erfolg. Wir schulen unsere Promotoren speziell auf
Ihr Produkt
, dabei legen wir besonderen Wert darauf, dass auf Grundlage Ihrer Produkte eine
Verkaufsschulung durchgeführt wird.
Sie sind der Spezialist für Ihre Produkte, auf Wunsch lassen wir "besondere" Promotoren einzelnd
von Ihnen schulen, die dann im Bundesgebiet Ihr Wissen an die Märkte und andere Promotoren
weitergeben.
Highlights zu Kundenfrequenz-Steigerung .
Event-Module
Highlights zur Kundenfrequenz-Steigerung
– eine kleine Auswahl:
Cocktailmixer mit Showeinlage
Diese Jungs und Mädchen sind ein absolutes Highlight. Mit Flaschenschwingenden und
akrobatischen Einlagen, werden Cocktails zusammengemixt. Internationales Bar-Entertaintment der
Spitzenklasse, Artistik, Jonglage, Magie, Comedy, Bar-Animation und echte Cocktails.
Close-Up-Zauberer
Er verzaubert Jung und Alt und läßt seine Zuschauer so schnell nicht wieder los. Seine Show ist
geschmückt mit den Highlights Ihrer Produkte. Garantiert unvergesslich. Neben Feuerschluckern,
Clowns und vielen weiteren Artisten, können wir für jeden Wunsch etwas zusammenstellen.
Videowände für Live Viewing
Zur WM 2006 haben wir drei Life-Viewing Plätze vor Karstadt-Filialen aufgebaut. Auf Wunsch
können wir Ihnen fast jede Größe Aufbauen.
Bodypainting
Ein Highlight für "fast" jede Veranstaltung. Unsere hübschen Models (männlein und weiblein)
stehen Ihnen nebst unseren bundesweit tätigen Künstlern gerne zur Verfügung.
Des Weiteren bieten wir:
Bühnenequipment, Beschallungsanlagen bis 5.000 Personen, etc.
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Event-Module
– eine kleine Auswahl:
Fußballtorwand
Ein weiteres Highlight ist unsere Fußballtorwand. Diese wird aufgeblasen
Zuschauer, das besonders zum Mitmachen einlädt. Wer es schafft dreimal
zu treffen, kann unter anderem eine Harley Davidson gewinnen. Mit
Bühnenaufbau kann Ihre Firma besonders hervorgehoben werden.
Bullriding – unser neuestes Highlight
Sie spielen auf Zeit, wer hält es am Längsten auf dem Bullen aus. Dieses Spiel begeistert wirklich
alle und fast alle können mitmachen. Die Sicherheit steht natürlich an erster stelle. So verwenden
wir ein deutsches Fabrikat mit einer speziellen Stopp-Vorrichtung. Der Bulle ist besonders
gepolstert, der Kopf ist aus weichem Material. Sie sehen, wir haben an alles gedacht, für den Spaß
Ihrer Kunden – ein unvergleichliches Erlebnis.
Carrera Bahn
Dank digitaler Technik sind spannende Rennen möglich. Bis zu 4 Fahrer zur gleichen Zeit. Mit
Boxengasse zum Tanken, für strategisches Fahren. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen ein
Internetportal, wo sich alle Fahrer verewigen können. So bauen wir für Sie das Hersteller-Racing
für das Jahr 20xx auf. Bundesweit treten die Fahrer an und können auf Ihrer Internetseite verfolgen,
wer der Beste ist und wo man selbst noch steht. Ein spannendes Marketingtool mit
Langzeitwirkung.
Was bieten wir noch? Vieles, vieles mehr.
Alle Module können mit einem zusätzlichen Gewinnspiel kombiniert werden oder eine Tombola,
bei der besondere Preise verlost werden.
Unsere Aufgabe ist es, dass richtige Modul für Sie zu entwickeln. Sie erhalten besondere
Alternativen zu den bekannten Glücksrädern und Losboxen. Sie wollen Kundenfrequenz erzeugen,
probieren Sie was Neues, sprechen Sie uns an.
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Download
Download Promotionbericht
(zum Nachweis der Promotiontätigkeit)
Download Bewerbungsbogen
(für Promotiontätigkeit)
Der Adobe Acrobat Reader muss installiert sein.
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Kontakt
FourOne GmbH & Co. KG
Albert-Kusel-Str. 5
D-29225 Celle
Telefon: 05141 2795310
Fax.: 05141 2795316
e-Mail:
info@fourone.de
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Impressum
Firma
FourOne GmbH & Co KG
Albert-Kusel-Str. 5
29225 Celle
Handelsregister - HRA: 200558 Amtsgericht Lüneburg
Geschäftsführer: Christian Preine
Tel.: 05141 2795 310
Fax: 05141 2795 316
e-Mail: info@fourone.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 256 945 822
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV: Christian Preine
(Anschrift wie oben) ****
Ansprechpartner Christian Preine Verantwortlichkeit, Haftungshinweis,
Urheberrechte, etc.:
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Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit,
Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen.
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oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der
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geschäftlicher Daten (Emailadressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt
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Basis. Die Inanspruchnahme und Bezahlung aller angebotenen Dienste ist -
soweit technisch möglich und zumutbar - auch ohne Angabe solcher Daten
bzw. unter Angabe anonymisierter Daten oder eines Pseudonyms gestattet.
Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses Dieser
Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von
dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne
Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr
oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des
Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.
AGB
§ 1 Geltungsumfang
1.1 Die nachfolgend aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen sind
stets und ausschließlich die Grundlage eines jeden Geschäftes zwischen der
Firma FourOne (FourOne) und ihren Vertragspartnern. Sie gelten grundsätzlich
mit der Bestellung oder Annahme aller von FourOne gehandelten Produkte als
anerkannt und vereinbart. Sie werden auch dann Vertragsinhalt, wenn der
Vertragspartner widerspricht, und/oder eigene abweichende Bedingungen
verwendet.
1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich
schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht
ausdrücklich widersprechen. Sie können nur dann und insoweit Vertragsinhalt
werden, als die Firma FourOne dies ausdrücklich vor Auslieferung der Ware
schriftlich bestätigt. Bleibt eine solche Bestätigung aus, so gilt dies,
insbesondere bei Warenauslieferung, als Widerspruch fremder
Geschäftsbedingungen.
1.3 Andere Vereinbarungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen, um
wirksam zu sein, der vorherigen schriftlichen Bestätigung von FourOne.
§ 2 Angebote, Preise und Liefertermine, Überlassung von Personal
2.1 Angebote von FourOne sind grundsätzlich unverbindlich und freibleibend.
Die Bestellannahme erfolgt durch die schriftliche Bestätigung der FourOne
Geschäftsführung oder durch deren Ausführung. Produktänderungen,
insbesondere bei Anpassung an den technischen Fortschritt, bleiben
vorbehalten.
2.2 Die Verbindlichkeit von Fristen und Lieferterminen setzt voraus, dass der
Kunde alle erforderlichen Angaben macht und die gegebenenfalls nötigen
Unterlagen rechtzeitig FourOne beziehungsweise den Spediteuren zur
Verfügung stellt. Eine Lieferung kann von FourOne zurückgehalten werden,
wenn wesentliche Vertrags- und insbesondere Zahlungsverpflichtungen in
Verzug geraten sind.
2.3 Können wir aufgrund höherer Gewalt, infolge unabwendbarer Umstände,
wie beispielsweise schlechtem Wetter, Mangel an Arbeitskräften, Aufruhr,
Streik, Aussperrung, Energiemangel, Ausfall von Transportfahrzeugen,
Mobilmachung, Krieg sowie sonstige, ähnlich schwerwiegenden
Betriebsstörungen auch verbindlich angegebene Fristen nicht einhalten, kann
der Empfänger unter Einreichung einer vor dem Warenerhalt gemachten,
schriftlichen Erklärung vom Vertrag zurücktreten, wenn er wegen der
Lieferverzögerung kein Interesse an der Lieferung hat.
2.4 Wird uns durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung
unmöglich oder unzumutbar, stellt FourOne dies von der Lieferverpflichtung
frei. Dies gilt auch, falls die genannten Ereignisse auf unseren Betrieb oder
den Inhalt unserer Leistung so wesentlich einwirken, dass wir an der
Ausführung des Vertrages gehindert sind.
2.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, in den vorgenannten Fällen, sei es wegen
Rücktritts oder Verzuges, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Dies
gilt nicht, soweit uns der Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
2.6 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Dies gilt nicht, wenn der Kunde an
Teillieferungen kein Interesse hat und die vereinbarte Leistungszeit
überschritten ist, Beanstandungen an Teillieferungen berechtigen nicht zur
Ablehnung der Restlieferung.
2.7 Beide Parteien sind sich darüber einig, dass Personal, welches über
FourOne vermittelt wurde, nicht direkt vom Kunden gebucht bzw. abgeworben
werden darf. Bei Zuwiderhandlung hat FourOne das Recht 5.000,00 €
Schadensersatz pro Vergehen verlangen. Dies gilt auch für Personal, welches
FourOne an Kunden vermittelt hat.
§ 3 Zahlungsbedingungen
3.1 unsere Forderungen aus Lieferungen sind sofort fällig: In Form von
Nachnahme/Verrechungsscheck oder in bar bei Absprache mit Rechnung.
3.2 Zahlungen werden zunächst auf ungesicherte, ansonsten auf die ältesten
Forderungen, Zinsen und Kosten zuerst angerechnet.
3.3 Wir sind nicht verpflichtet, Schecks und Wechsel in Zahlung zu nehmen.
Nehmen wir solche dennoch an, so geschieht dies nur zahlungshalber unter
Vorbehalt des richtigen Eingangs sowie unter Berechnung des Inkasso- und
Diskontspesens. Auch die Weitergabe und Prolongation gelten nicht als
Kaufpreiserfüllung. Wir haften nicht für rechtzeitige Vorlage der in Zahlung
gegebenen Urkunden.
3.4 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt
werden, wenn es auf dem zugrunde liegenden Liefervertrag beruht.
3.5 Hinweis für Verbraucher gemäß §13 BGB: Gemäß §286 Abs. BGB geraten
Sie spätestens nach 30 Tagen nach Erhalt dieser Rechnung in Verzug. 3.6 Im
Falle des Verzugs können wir Verzugszinsen in Höhe von 5% bzw. im
kaufmännischen Verkehr 8% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank verlangen, wobei wir uns vorbehalten, einen höheren
Verzugsschaden geltend zu machen.
§ 4 Zahlungsbedingungen
4.1 FourOne tritt ihre Gewährleistungsansprüche, die sie gegenüber Ihren
Vorlieferanten hat, an den Kunden der FourOne ab. Etwaige Gewährleistungs-
ansprüche, die von den Kunden gegen die FourOne geltend gemacht werden,
sind von der vorherigen gerichtlichen Inanspruchnahme der Lieferanten der
FourOne abhängig. Die FourOne ist nur bei erfolgloser vorheriger gerichtlicher
Inanspruchnahme gegen die Vorlieferanten gewährleistungspflichtig.
4.2 FourOne übernimmt zwei Jahre Garantie auf eigene Produkte. Die
Garantie umfasst die Gewähr dafür, dass die Ware bei Übergabe frei von
Mängeln ist, die den bestimmungsgemäßen Nutzwert aufheben oder mindern.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantie ist, dass der Kunde die
in Empfang genommene Ware unverzüglich auf Transportschäden und
offensichtliche Produktmängel untersucht. Offensichtliche Mängel müssen
FourOne spätestens binnen 24 Stunden nach Erhalt unter genauer Angabe
der Mängelbeschreibung schriftlich mitgeteilt werden. Mängelrügen des
Vertragspartners unter den Voraussetzungen der §§ 377, 378 HGB sind
ausgeschlossen, wenn die Rüge nicht vor Verarbeitung oder Weiterversand
bei FourOne schriftlich eingegangen ist, Mengenbeanstandungen jedoch
spätestens nach 3 Tagen, Qualitätsrügen spätestens nach 10 Tagen nach
Erhalt der Lieferung, es sei denn, es handelt sich um Qualitätsmängel, die mit
zumutbarem Untersuchungsaufwand nicht festgestellt werden können. In
diesem Fall ist der Vertragspartner verpflichtet, die Mängel spätestens 5 Tage
nach Aufdeckung zu rügen. Bei berechtigten Reklamationen steht dem
Kunden nach Wahl der Firma FourOne ein Anspruch auf Nachbesserung oder
bei Rückgabe der Ware auf Ersatzlieferung zu. Im Falle der Nachbesserung
oder Ersatzlieferung übernimmt FourOne die Kosten der Nachbesserung als
solche und trägt die Kosten der erneuten Auslieferung. Bei Waren, die wie
Ersatz- und Verschleißteile zur weiteren Verarbeitung oder zum Einbau
bestimmt sind, müssen diese Teile unverzüglich nach Ablieferung durch den
Kunden untersucht und eventuelle Mängel unverzüglich angezeigt werden. Für
Mängel, die vor dem Einbau oder der Verarbeitung hätten festgestellt werden
können, entfallen nach der Verarbeitung oder dem Einbau sämtliche
Gewährleistungsansprüche.
4.3 Die Beratung des Kunden, insbesondere für die Verwendung der Ware,
erfolgt ohne Gewähr. Wird die von FourOne bezogene Ware in andere
Maschinen und Anlagen verbaut, als ursprünglich vom Hersteller vorgesehen
oder der Verwendungszweck mit Nutzung der Ware so entfremdet, dass daher
ein insgesamt höheres Haftungsrisiko als der eigentliche Warenwert erreicht
wird, so haftet FourOne dennoch nicht über die Summe des Warenwertes
hinaus. Alle abweichenden Absprachen bedürfen der ausdrücklichen
schriftlichen Zusicherung der Geschäftsführung.
4.4 Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere wegen des
Ersatzes von Mängelfolgeschäden, soweit diese nicht aus dem Fehlen
zugesicherter Eigenschaften resultieren, sind ausgeschlossen, wenn unsere
Organe, leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen diese Umstände nicht
vorsätzlich oder grob-fahrlässig zu vertreten haben.
4.5 Unsere Gewährleistungshaftung ist ausgeschlossen bei schlechter
Instandhaltung der Ware durch den Kunden, bei Nichtbeachtung unserer
Lagerungshinweise, bei Nichtbeachtung oder Verstoß gegen die Bedienungs-
anweisung sowie nach jeglicher Durchführung von Veränderungen an der
gelieferten Ware mittels Maschinen und Anlagen.
§ 5 Haftung
5.1 Schadenersatzansprüche des Kunden, aus welchem Rechtsgrund auch
immer, auch solche aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, wenn
unsere Organe, leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen nicht den
Vorsatz oder eine grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben bzw. uns eine
Haftung wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften trifft. Dies gilt auch
für Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden, wie z.B. bei Verlust von Daten
oder entgangenem Gewinn.
§ 6. Produkthaftung, Schadensersatzansprüche
6.1. FourOne haftet für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, die aus
Fehlern der gelieferten Ware entstehen.
6.2. Im übrigen sind Schadensersatzansprüche des Vertragspartners, gleich
aus welchem Rechtsgrund, auf folgende Fälle beschränkt: Fehlen
zugesicherter Eigenschaften der Ware, schuldhafte Verletzung vertraglicher
Hauptpflichten, Verzug oder von FourOne zu vertretende Unmöglichkeit, sofern
FourOne vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last gelegt
werden kann, vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung sonstiger
Pflichten. Rücktrittsrechte des Vertragspartners bleiben von den
Haftungsbeschränkungen unberührt.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
7.1 Das Eigentum an den von uns gelieferten Waren geht erst bei
vollständiger Bezahlung unserer gesamten Forderungen des/aller
geschlossenen Kaufverträge an den Besteller/Besitzer über. Der
Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn einzelne Forderungen gegen
den Kunden in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo
gezogen und anerkannt wird. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der
Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt, eine Verpfändung
oder Sicherungsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet. Der Kunde ist
verpflichtet, unsere Rechte bei Weiterverkauf der Vorbehaltsware auf Kredit zu
sichern.
7.2 Die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der
Kunde bereits mit Abschluss des Vertrages über die Weiterveräußerung an
uns ab, wir nehmen diese Abtretung an. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung
der Vorbehaltsware nimmt der Kunde für uns vor, ohne dass uns daraus
Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder
Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Waren
steht uns der dabei entstandene Eigentumsanteil der neuen Sache im
Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen Ware zu. Erwirbt der
Kunde das Alleineigentum an der neuen Sache so sind wir uns darüber einig,
dass der Kunde uns im Verhältnis des Wertes der verarbeitenden bzw.
verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an
der neuen Sache einräumt und dieses unentgeltlich für uns verwahrt. Der
Kunde verpflichtet sich, außergewöhnliche Verfügungen über das Eigentum
(z.B. Verpfändung, Sicherheitsübereignung) nur nach unserer vorherigen
Zustimmung vorzunehmen.
7.3 Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren weiterveräußert,
so gilt die oben vereinbarte Vorausabtretung nur in der Höhe des Wertes der
Vorbehaltsware, die zusammen mit anderen Waren veräußert wird. Der Kunde
ist bis zum jederzeitigen Widerruf berechtigt, Forderungen aus
Weiterveräußerungen der Vorbehaltsware einzubeziehen. Er ist nicht
berechtigt, über solche Forderungen durch Abtretung an Dritte zu verfügen,
soweit dadurch unsere Rechte berührt sind.
7.4 Auf unser Verlangen hat der Kunde die zur Einziehung erforderlichen
Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen und die Schuldner
über ihre Abtretung zu unterrichten. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im Voraus abgetretenen Forderungen
hat der Kunde uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention
notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Wir verpflichten uns, die uns nach
den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen nach unserer
Wahl auf Verlangen des Kunden insoweit frei zu geben, als der Wert die zu
sichernden Forderungen um 20% übersteigt.
7.5 Die Weiterverarbeitung von gelieferten und mit Frischesiegel versehenen
Erzeugnissen ist ausgeschlossen. Im übrigen ist die Weiterverarbeitung nur
mit Einwilligung durch FourOne zulässig. Für den Fall, daß das Eigentum
durch Verbindung oder Vermischung mit einer Hauptsache auf den
Vertragspartner übergeht, übereignet der Vertragspartner die Hauptsache
bereits jetzt sicherheitshalber an FourOne.
§ 8 Auftragsabwicklung
8.1 Die bei der Bearbeitung der Bestellungen erhaltenen Daten werden in
Datenspeicheranlagen erfasst und weiterverarbeitet.
§ 9 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Schlussvorschriften
9.1 Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen, auch frachtfreie, ist
Celle. Dies gilt auch für Verpflichtungen des Kunden einschließlich Zahlung.
9.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit
Liefergeschäften oder sonstigen Leistungen ist Celle, wenn der Kunde
Vollkaufmann ist.
9.3 Einbeziehung und Auslegung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
regeln sich ebenso wie Abschluss und Auslegung des Rechtsgeschäftes
selbst mit dem Kunden ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland; die Anwendung der einheitlichen Kaufgesetze im Haager
Kaufrechtsübereinkommen ist ausgeschlossen.
9.4 Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
9.5 Sollten sich Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
als ungültig erweisen, so berührt das die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht. Der Kunde und wir werden die ungültigen Vorschriften
durch neue Bestimmungen ersetzten, die rechtlich zulässig sind und dem
verfolgten rechtlichen und wirtschaftlichen Sinn und Zweck so nah wie möglich
kommen.
FourOne GmbH & Co. KG
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Die AGB für Promotion und
Dienstleistungsverträge
Diese allgemeinen Auftragsbedingungen regeln die Ausführung der einzelnen
erteilten Aufträge.
§ 1. Pflichten
Diese folgend aufgeführten Pflichten stellen die Interessen der Auftraggeberin
dar. Bei Nichterfüllung oder Teilerfüllung kann gemäß § 7 Schadensersatz bei
Pflichtverletzungen erhoben werden, da dadurch die Interessen der
Auftraggeberin verletzt werden. Davon unberührt ist der Abzug Aufrechnungen
des Qualitätsbonus, siehe § 4 Vergütung Abrechnung, Abs. 4.8 und weitere
Forderungen gemäß § 8, §9, §10, §11.
1.1. Erscheinungsbild: Wird keine Dienstkleidung der Auftraggeberin gestellt,
verpflichtet sich der Auftragsnehmer gegenüber der Auftraggeberin in
Stoffhose, Hemd/Bluse und Lederschuhe (keine Turnschuhe) ohne sichtbares
Piercing den Auftrag wahrzunehmen, sollte dies nicht der Fall sein, sieht sieht
sich die Auftraggeberin in Ihren Interessen und denen Ihrer Vertragspartner
geschädigt, so dass §7 zum Tragen kommt.
1.2. Meldepflicht: Der Auftragsnehmer hat sich jeden Veranstaltungstag,
spätestens jedoch bis 12.00 Uhr bei der Auftraggeberin zu melden. Sollte sich
der Auftragsnehmer erst nach 13:00 Uhr melden, gilt dieser Tag als nicht
erfüllt und fällt dann unter §7, und. es wird Schadenersatz erhoben.
1.3. Pünktlichkeit: Der Auftragsnehmer verpflichtet sich zum pünktlichen
Erscheinen am Veranstaltungsort. Abweichungen oder Ausfälle bedingt durch
Unfall, Krankheit oder sonstigen Ereignissen sind der Auftraggeberin und dem
jeweils Verantwortlichen am Veranstaltungsort unverzüglich und vor der
vertraglich vereinbarten Arbeitszeit mitzuteilen. Die Auftraggeberin behält sich
vor, den Auftrag sofort mündlich als auch schriftlich zu kündigen. Die
Ausfallzeiten sind nur in Absprache mit der Auftraggeberin nachzuholen.
1.4. Arbeitszeiten: Sofern im Vertrag nichts anders angeführt, gelten folgende
Arbeitszeiten: Montags bis Freitags: 11:00 bis 20:00 Uhr, mit 1 Stunde Pause,
Samstags: 11:00 Uhr bis 20:00 Uhr, nur wenn das Haus am Samstag bereits
um 19:00 Uhr schließt, verschiebt sich die Arbeitszeit auf 10:00 bis 19:00 Uhr,
mit 1 Stunde Pause. Der Auftrag gilt dann als erfüllt, wenn die Arbeitszeiten
eingehalten werden. Ein frühzeitiges Abbrechen und Verlassen der
Auftragsstätte, ohne Wichtigen Grund und ohne vorherige Rücksprache mit der
Auftraggeberin, wird als Schädigung der Interessen der Auftraggeberin und
Ihrer Vertragspartner angesehen. Der entsprechende Tag wird dann nicht
vergütet und es können gemäß § 7 noch weitere Ansprüche und
Schadenersatz erhoben werden.
1.5. Berichtswesen: Über den jeweiligen Auftrag hat der Auftragsnehmer
Bericht zu erstatten. Hierzu sind dem Auftrag Formblätter beigefügt, sind diese
nicht beigefügt, so ist ein formloses Schreiben des Marktes mit Datum, Ort,
Unterschrift und Stempel einzureichen. Der Auftragsnehmer ist verpflichtet,
diese korrekt ausgefüllt und sofort nach Beendigung des Auftrages der
Auftraggeberin zu übermitteln, spätestens jedoch drei Werktage später. Wird
die Dokumentation nicht der Frist entsprechend der Auftraggeberin übermittelt,
wird Schadenersatz gemäß §11 erhoben. Wird kein Bericht oder Nachweis
eingereicht, besteht kein Anspruch auf Rechnungsausgleich , der Auftrag gilt
dann als nicht erfüllt. Der Nachweis ist vom Auftragnehmer vorzunehmen.
§ 2. Auftragsvergabe:
Der Auftragsnehmer hat keinen Anspruch auf eine
bestimmte Anzahl von Aufträgen oder auf Aufträge in einem bestimmten
Gebiet. Dem Auftragsnehmer ist es strickt untersagt, direkt für Auftraggeber
der FourOne. Promotion oder Dienstleistungen jeglicher Art durchzuführen.
§ 3. Technische Ausrüstung:
Das zur Verfügung gestellt Equipment wie
Kleidung, Demogeräte etc. ist, sorgfältig und sachgerecht zu behandeln. Die
übergebenen Gegenstände sind und bleiben Eigentum der Auftraggeberin
und sind unverzüglich nach Beendigung des Auftrages zurückzugeben. Die
Rücksendung erfolgt auf Gefahr und Kosten des Auftragsnehmers. Die
Modalitäten der Rückgabe werden mit dem jeweiligen Auftrag geregelt. Wurde
nichts vereinbart, sind die Geräte spätestens 7 Tage nach Beendigung des
Auftrages an die Auftraggeberin zurückzusenden. Hat der Auftragsnehmer
innerhalb von 4 Wochen nach Beendigung des Auftrages die Geräte nicht
herausgegeben, kann die Auftraggeberin eine Rechnung über die
Gegenstände erstellen und mit der Vergütung des Auftragsnehmers
verrechnen oder Strafanzeige wegen Veruntreuung stellen. Etwaige
Mehrforderungen werden gegenüber dem Auftragsnehmer geltend gemacht,
die dabei zusätzlich anfallenden Kosten, trägt der Auftragsnehmer.
§ 4. Vergütung und Abrechnung
4.1. Der Auftragsnehmer erhält in dem jeweiligen Auftrag zu vereinbarende
Vergütung. Alle anfallenden Kosten des Auftragsnehmers, wie Fahrkosten,
Spesen, Telefonkosten etc. sind hiermit abgedeckt. Spesen werden nicht
gezahlt.
4.2. Kosten für Produkteinweisungen etc. trägt ausschließlich der
Auftragsnehmer.
4.3. Der Auftragsnehmer stellt seine Rechnung nach Beendigung des
Auftrages. Werden Teile des Auftrages in Rechnungen gestellt,so geschieht
die Bezahlung unter Vorbehalt.
4.4. Stellt der Auftragsnehmer eine Rechnung, deren Forderung nicht
vertraglich vereinbart wurde, wird die Rechnung bestritten. Nur Vertrags
konforme Rechnungen werden nach Eingang (Eingangsstempel) innerhalb
von 30 Tagen bezahlt.
4.5. Rechnungen werden innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang
(Eingangsstempel) und Eingang sämtlicher und vollständig lesbaren
Unterlagen ausgeglichen.
4.6. Die Vergütung wird nur für durchgeführte, beendete und vollständig
dokumentierte Aufträge gezahlt.
4.7. Die Vergütung wird nur dann gezahlt, wenn das Promotionmaterial
vollständig zurückgeschickt wurde, es sei denn, der Auftragsnehmer nimmt
noch weitere Aufträge mit diesem Material war. Auf jeden Fall ist nach
schriftlicher Aufforderung der Auftraggeberin das Material unverzüglich
zurückzuschicken, erst nach Eingang des Materials wird die entsprechende
Rechnung bezahlt.
4.8. Qualitätsbonus: Im Tagessatz ist ein Qualitätsbonus von 25,00 EUR pro
Tag enthalten, der in Abzug gebracht werden kann. Ein genereller Anspruch
auf Vergütung des Qualitätsbonus besteht nicht, dies ist eine freiwillige
Leistung der Auftraggeberin.
§ 5. Verschwiegenheitspflicht
Der Auftragsnehmer verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen seines
Auftrages bekannt werdenden Tatsachen Verschwiegenheit zu bewahren und
diese nicht für eigene oder fremde Zwecke zu verwerten. Dies gilt auch für die
Zeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Zuwiderhandlungen werden
gemäß §8 Schadenersatz bzw. §9 Erweitertet Schadenersatz geahndet.
§ 6. Steuerpflicht
Der Auftragsnehmer verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Versteuerung der
ihm gezahlten Vergütung. Diese Verpflichtung betrifft sowohl die Abgabe der
Vergütung bei der Einkommenssteuererklärung, als auch die Abführung der
gezahlten Umsatzsteuer an das zuständige Finanzamt.
§ 7. Schadensersatz bei Pflichtverletzungen
Schadensersatz ist zu zahlen wenn der Auftragsnehmer während der
Ausführung eines ihm erteilten Auftrages die Interessen der FourOne oder die
der Vertragspartner schädigt oder einer vertraglich vereinbarten Veranstaltung
ganz oder teilweise ohne Angabe eines wichtigen Grundes fernbleibt. Unter
Fernbleiben wird verstanden, dass der Auftrag mit mehr als einer Stunde
Verspätung angetreten wird . Diese Regelung gilt auch für die
Verschwiegenheitspflicht und für Verletzungen aus dem obigen § 1 Pflichten
Abs. 1 bis 6. Es steht dem Auftragsnehmer offen, nachzuweisen, dass der
Auftraggeberin keinen Schaden entstanden ist bzw. dieser wesentlich
niedriger ist in §8 aufgeführte Pauschale. Je nach Fall behält sich die
Auftraggberin vor § 9, § 10 und §11 zur Anwendung zu bringen.
§ 8. Schadenersatz:
Schadenersatz kann bis zu einer Höhe eines
Tagessatzes (mindestens 100,00 € bis 140,00 €) für jedes Vergehen
gefordert werden wodurch die Interessen der Auftraggeberin geschädigt
werden.. Weitere Ansprüche bleiben davon unberührt.
§ 9. Erweiterter Schadensersatz:
Die Auftraggeberin behält sich vor, bei
nachweisbar höher anfallenden Schäden, diese direkt als Schadensersatz
einzufordern auch wenn diese über den Satz des in §8 aufgeführten Wertes
liegen.
§ 10. Schadenersatz durch Forderung Dritter
Schadenersatz kann auch dann
gefordert werden, wenn der Auftraggeber der Auftraggeberin schriftlich die
Gutschrift einer Promotionleistung fordert oder wenn die Auftraggeberin zum
Schutz ihrer eigenen Interessen die Promotionleistung ihrem Auftraggeber
gutschreibt, die auf das Fehlverhalten des Promotors zurückzuführen sind.
Hier insbesondere, wenn der Promotor durch sein Verhalten, Aussehen
(Kleidung/Schuhe/Piercings), Beratung, Aufforderungen zum Kauf bei anderen
Verkaufsorten als dem im Auftrag genannten, wenn sich daraus ein Nachteil
für das Unternehmen in dem die Promotion stattfindet ergibt, Schaden verübt.
Der Schadenersatz richtet sich entsprechend der Forderung des
Auftraggebers der Auftraggeberin, bzw. auf die durch Schriftstück beweisbare
Gutschrift der Auftraggeberin. Weitere Schadenersatzansprüche bleiben
davon unberührt.
§ 11. Schadenersatz aus nicht erbrachten Dokumentationsleistung
Kommt der
Auftragnehmer seiner Pflicht der Dokumentation nicht nach oder erst nach
schriftlicher Aufforderung, so wird eine dem im Auftrag definierte
Schadenssumme erhoben. Ist keine Vereinbarung darüber getroffen worden
wird pro Promotionbericht/Promotionnachweis mindestens 10,00 EUR pro
Tag festgelegt, maximal jedoch bis zu einer Summe eines Tagessatzes.
§ 12. Kündigung
12.1. Die Auftraggeberin behält sich in den o.a. Fällen die fristlose Kündigung
des Auftrages vor. Im Fall der fristlosen Kündigung, ist die Auftraggeberin
berechtigt, die bereits erteilten Aufträge anderweitig zu vergeben.
12.2. Verlangt die Auftraggeberin die sofortige Ablösung des Auftragsnehmers,
so wird dieses durchgeführt. Hiermit endet der Auftrag, eine Vergütung kann
nur entsprechend der tatsächlich erbrachten Tätigkeit/Leistung verlangt
werden.
12.3. Die Auftraggeberin kann Aufträge mündlich ohne Fristwahrung kündigen.
12.4. Nach einer Kündigung erlöschen alle weiteren Aufträge des
Auftragsnehmers.
§ 13. Abtretungsverbot:
Der Auftragsnehmer ist nicht berechtigt, seine
Forderungen an Dritte abzutreten und zu verpfänden.
§ 14. Ein Einbehaltungs- und Zurückbehaltungsrecht, für überlassenes
Material, wird ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 15. Gerichtsstand I.:
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Als
Gerichtsstand wird - soweit der Auftragsnehmer Kaufmann ist - Celle
vereinbart.
§ 16. Gerichtsstand II.:
Bei Rückabwicklung vereinbaren die Parteien Celle
als Gerichtsstand.
§ 17. Bei Antritt der Promotion, werden diese AGB akzeptiert.
§ 18. Salvatorische Klausel:
Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen
Auftragsbedingungen unwirksam sein oder nicht durchgeführt werden können,
so wird die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht berührt.
FourOne GmbH & Co. KG
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